Kosten

Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!

Ich bin stets bemüht, meinen Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein.

Erstberatung und außergerichtliche Beratung

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Das Honorar für meine Leistungen richtet sich entweder nach den Sätzen des RVG oder nach Vereinbarung.
Vereinbart werden können Zeit- oder Pauschalhonorare.
Honorarvereinbarungen haben sich nach der Bedeutung der Angelegenheiten und nach der Verantwortung, nach dem Haftungsrisiko und der Leistung der Kanzlei zu bemessen.