Erbrecht

Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt? Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten oder wer die Pflichtteilsberechtigten sind und was ihnen zusteht? Oder beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und wissen nicht, wie Sie Ihre Gesellschaftsanteile an den Richtigen vermachen können? Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist?

Meine Leistung

Kein Rechtsgebiet, das im BGB geregelt wurde, ist so vielschichtig wie das Erbrecht. Oftmals wird der gutgemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in der Familie.

Bei Eintritt des Erbfalls vertrete ich außergerichtlich und gerichtlich die Erben, mache Erbansprüche oder Pflichtteilsansprüche geltend oder wehre diese ggf. ab. Darüber hinaus berate ich aber auch vorbeugend und erarbeite maßgeschneiderte Lösungen.

Themenbereiche:

Erbauseinandersetzung
Nachfolge in Familienunternehmen
Pflichtteilansprüche
Testament und Erbvertrag
Vorweggenommene Erbfolge